Gesetzliche Krankenkassen
Die Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind unterschiedlich geregelt. Immer mehr Krankenkassen übernehmen, meist anteilig, die Kosten für Osteopathie.
Hierfür verlangen manche Kassen eine ärztliche Bescheinigung das eine osteopathische Behandlung medizinisch veranlasst ist. Es handelt sich hierbei nicht um eine Verordnung im
Sinne eines Rezeptes. Hier können Sie ersehen ob auch Ihre gesetzliche Krankenkasse die Osteopathie bezuschusst:
https://bv-osteopathie.de/fuer-therapeuten/kostenerstattung-osteopathie/
Gesetzlich versicherte zahlen ca.95,--100,- pro Behandlung.
Ich bin staatlich anerkannte Physiotherapeutin und Heilpraktikerin mit einer abgeschlossenen 6-jährigen Ausbildung in Osteopathie für Erwachsene und Kinder über 1650
Ausbildungsstunden und Mitglied im Berufsverband für Osteopathie. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Sachbearbeiter, ob die Voraussetzung für eine anteilige Kostenübernahme der
Osteopathie damit erfüllt ist.