Kostenübernahme

Ich berechne mein Honorar nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Ich bin Mitglied im Berufsverband VOD www.osteopathie.de.

 

Private Krankenkassen und Beihilfestellen

Die privaten Krankenkassen haben unterschiedliche Tarife. Soweit Heilpraktikerleistungen in Ihrem Vertrag enthalten sind, können Sie von einer Erstattung ausgehen.

Eine Behandlung kostet ca.95-100,-

 

Gesetzliche Krankenkassen

Die Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind unterschiedlich geregelt. Immer mehr Krankenkassen übernehmen, meist anteilig, die Kosten für Osteopathie. Hierfür verlangen manche Kassen eine ärztliche Bescheinigung das eine osteopathische Behandlung medizinisch veranlasst ist. Es handelt sich hierbei nicht um eine Verordnung im Sinne eines Rezeptes. Hier können Sie ersehen ob auch Ihre gesetzliche Krankenkasse die Osteopathie bezuschusst:

 https://bv-osteopathie.de/fuer-therapeuten/kostenerstattung-osteopathie/

Gesetzlich versicherte zahlen ca.95,-  pro Behandlung. 

 

Ich bin staatlich anerkannte Physiotherapeutin und Heilpraktikerin mit einer abgeschlossenen 6-jährigen Ausbildung in Osteopathie für Erwachsene und Kinder über 1650 Ausbildungsstunden und Mitglied im Berufsverband für Osteopathie. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Sachbearbeiter, ob die Voraussetzung für eine anteilige Kostenübernahme der Osteopathie damit erfüllt ist.

Private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen

Gesetzlich Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen können ebenfalls von einer Erstattung ausgehen. Die Höhe der Erstattung entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag.

 

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler zu mir kommen.

 


Terminabsagen:

Ich bitte Sie Termine spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, ansonsten wird der Termin in Rechnung gestellt.